Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Version 1.0 · Stand Mai 2026
Verantwortlicher (Kunde)
Das jeweilige Kundenunternehmen, das den AVV im Rahmen der Account-Einrichtung elektronisch angenommen hat. Die konkreten Daten werden in der unterzeichneten Fassung im Admin-Bereich des Kunden hinterlegt.
Auftragsverarbeiter (GateSign)
Alpha Consult GmbH
Domring 2, 59581 Warstein, Deutschland
Amtsgericht Arnsberg, HRB 13161
Kontakt: info@alpha-consult.one
Präambel
Der Verantwortliche nutzt die Software „GateSign“ der Alpha Consult GmbH (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“) zur Erfassung und Dokumentation von Check-ins am Empfang. Hierbei werden im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet. Die Parteien schließen diesen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zur Erfüllung der Anforderungen nach Art. 28 DSGVO.
§ 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung und der Betrieb der Check-in-Software GateSign zur Erfassung von Besucherinnen und Besuchern, Fahrerinnen und Fahrern sowie Dienstleisterinnen und Dienstleistern, einschließlich Dokumentation der Sicherheitsunterweisung und Speicherung der erhobenen Daten im Admin-Bereich des Verantwortlichen.
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet mit Beendigung des zugrundeliegenden Hauptvertrages über die Nutzung von GateSign.
§ 2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung dient der Erfassung, Speicherung, Anzeige und Bereitstellung von Check-in-Daten zur Sicherheits- und Zutrittsdokumentation des Verantwortlichen, insbesondere zur Erfüllung der Dokumentationspflicht nach § 12 ArbSchG sowie zur Wahrnehmung des berechtigten Interesses an der Kontrolle des Werks- und Betriebsgeländes (Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO). Eine Verarbeitung außerhalb dieses Zwecks erfolgt nicht.
§ 3 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
Verarbeitet werden insbesondere folgende Datenkategorien (vgl. Anlage 3):
- Stammdaten (Vor- und Nachname, ggf. Firma/Spedition, ggf. Kontaktdaten)
- Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Anhängerkennzeichen, Referenz-/Auftragsnummer)
- Bestätigungs- und Dokumentationsdaten (Unterschrift als Pixelbild, Zeitstempel, Sprache, Bestätigung der Sicherheitsbelehrung)
- Optionale Notizen, Ansprechpartner-Zuordnung, Ein- und Auschecks
- Technische Daten zur Sicherheit (IP-Adresse, Browser-/Geräte-Informationen, Logdaten)
Kategorien betroffener Personen: Besucherinnen und Besucher, Fahrerinnen und Fahrer, Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Mitarbeitende des Verantwortlichen (Empfangs- und Verwaltungspersonal).
§ 4 Rechte und Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO allein verantwortlich für die Zulässigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen. Weisungen erfolgen grundsätzlich in Textform; mündliche Weisungen werden vom Auftragsverarbeiter unverzüglich in Textform bestätigt. Eine Liste weisungsberechtigter Personen wird beim Verantwortlichen geführt.
§ 5 Allgemeine Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich insbesondere zu:
- Verarbeitung der Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Verantwortlichen;
- schriftliche Information des Verantwortlichen, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt;
- Gestaltung der internen Organisation derart, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird;
- Umsetzung der in Anlage 1 vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen;
- Bereitstellung der zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen.
§ 6 Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung der Daten nur Beschäftigte und Subunternehmer ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet wurden und mit den maßgeblichen Datenschutzbestimmungen vertraut sind. Die Verpflichtung wirkt auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und gewährleistet ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau. Änderungen sind möglich, sofern das Schutzniveau erhalten bleibt; wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen mitgeteilt.
§ 8 Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer)
Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter mit Abschluss dieses AVV die allgemeine Genehmigung zur Inanspruchnahme der in Anlage 2 aufgeführten Subunternehmer. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen der Liste informieren. Der Verantwortliche kann der Beauftragung neuer Subunternehmer innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen.
Mit allen Subunternehmern werden Verträge geschlossen, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen. Bei Übermittlung in Drittländer werden geeignete Garantien (insbesondere Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) sichergestellt.
§ 9 Unterstützung bei Betroffenenrechten
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen (Art. 12 bis 22 DSGVO). Der Admin-Bereich enthält Funktionen zur Auskunft, Löschung und zum Export der erfassten Daten.
§ 10 Mitteilungspflichten bei Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Die Meldung enthält die Informationen nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.
§ 11 Datenschutz-Folgenabschätzung
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei einer eventuell erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO und einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 DSGVO im erforderlichen Umfang.
§ 12 Weisungsrecht des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit berechtigt, Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. Weisungen können nach diesem AVV ergänzt, geändert oder ersetzt werden.
§ 13 Löschung und Rückgabe von Daten
Check-in-Daten werden für die Dauer von maximal 2 Jahren ab Erfassung gespeichert (vgl. Datenschutzerklärung § 7). Auf Verlangen des Verantwortlichen werden Daten früher gelöscht. Nach Beendigung des Hauptvertrages werden sämtliche im Auftrag verarbeiteten Daten innerhalb von 90 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch erfolgt zuvor eine Übergabe in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV/JSON).
§ 14 Kontrollrechte des Verantwortlichen
Der Verantwortliche überzeugt sich vor Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der Auftragsverarbeiter stellt hierzu auf Anfrage geeignete Nachweise zur Verfügung. Vor-Ort-Kontrollen sind nach vorheriger Abstimmung zu üblichen Geschäftszeiten möglich.
§ 15 Haftung
Für die Haftung der Parteien gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei für Schäden, die durch ihr Verschulden entstanden sind, im Umfang ihres Verursachungs- und Verschuldensanteils.
§ 16 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht; ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragsverarbeiters.
Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
1. Vertraulichkeit
Zutritts- und Zugangskontrolle der Rechenzentren der Subunternehmer (Sicherheitspersonal, Vereinzelungsanlagen, 24/7-Überwachung). Zugriffskontrolle über rollenbasierte Berechtigungen (Admin / Member), Multi-Tenant-Isolation auf Datenbankebene (Row Level Security, Company-Scope). Trennungskontrolle pro Mandant (company_id).
2. Integrität
Weitergabekontrolle durch TLS 1.2+ bei jeder Datenübertragung. Eingabekontrolle durch Audit-Log (wer hat wann welche Aktion ausgeführt). Hash-basierte Versionierung der Sicherheitsbelehrungen.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Hosting in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum (Region EU). Tägliche automatisierte Datenbank-Backups, Wiederherstellungspunkt-Ziel ≤ 24 Stunden. Monitoring der Anwendung in Echtzeit (Error Tracking, Logs).
4. Pseudonymisierung und Verschlüsselung
Passwörter werden ausschließlich als Hash gespeichert, niemals im Klartext (Benutzerkonten über Supabase Auth mit bcrypt, interne Administrationskonten mit scrypt). Datenbankzugang nur über JWT-basierte Authentifizierung. Verschlüsselung der Daten at-rest in der Supabase-Postgres-Instanz.
5. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
Vierteljährliche Überprüfung der Subunternehmer-Verträge, jährliche Aktualisierung der TOM. Kontinuierliches Sicherheits-Monitoring durch Sentry. TypeScript-basierte Eingabevalidierung (Zod) für alle API-Endpunkte.
6. Auftragskontrolle
Sämtliche eingesetzten Subunternehmer wurden vor Beauftragung auf Eignung geprüft; mit allen bestehen Verträge mit Datenschutzklauseln entsprechend Art. 28 DSGVO.
Anlage 2 — Genehmigte Subunternehmer
Der Verantwortliche genehmigt mit Abschluss dieses AVV die folgenden Subunternehmer. Sämtliche Verarbeitungen erfolgen in der EU oder unter geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (Standardvertragsklauseln).
| Subunternehmer | Leistung | Sitz / Region |
|---|---|---|
| Railway Corp. | Hosting der Webanwendung | USA (Server-Region EU West, Amsterdam) — SCCs |
| Supabase Inc. | Datenbank, Authentifizierung, Datei-Speicher | USA (Server-Region EU North, Stockholm) — SCCs |
| Sentry, Inc. | Fehler- und Performance-Monitoring | USA (Server-Region EU, Frankfurt) — SCCs |
| Sendinblue SAS (Brevo) | Versand transaktionaler E-Mails | Frankreich (EU) |
| DeepL SE | Maschinelle Übersetzung kundeneigener Inhalte (optional) | Deutschland (EU) |
| Anthropic, PBC | KI-gestützte Notiz-/Hinweis-Übersetzung (optional) | USA — SCCs (keine Trainingsnutzung der API-Daten) |
Anlage 3 — Art und Kategorien der Daten
Personenbezogene Daten
Vor- und Nachname, Firma, Kennzeichen, Anhängerkennzeichen, Telefonnummer (optional), Referenz-/Auftragsnummer (optional), Unterschrift als Pixelbild, Sprache, Zeitstempel der Erfassung, Bestätigung der Sicherheitsbelehrung, optionaler Ansprechpartner, optionale Notiz.
Technische Daten
IP-Adresse, Browser-/Geräte-Informationen, Server-Logdaten — verarbeitet ausschließlich zur Sicherheit der Anwendung und zur Missbrauchserkennung.
Account-Daten des Verantwortlichen
Firmenname, Adresse, Ansprechpartner, E-Mail-Adressen der nutzungsberechtigten Personen, gehashte Passwörter — verarbeitet zur Vertragsdurchführung.